zahlt Sachschäden

Die Inhaltsversicherung deckt im Versicherungswesen bestimmte Schäden am eigenen Inventar, an Produkten und Warenbeständen von Gewerbetreibenden ab. Die Versicherung kommt für die Instandsetzung und Wiederanschaffung auf. Der Versicherungsschutz umfasst den Ersatz von Schäden, die durch bestimmte Gefahren entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel Feuer, Sturm und Hagel. Auch Beschädigungen durch ein geplatztes Wasserrohr werden abgedeckt, sofern das eigene Inventar dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurde. Werden im Zuge eines Einbruchs in ein Geschäft Sachen entwendet, sind die Verluste mit in der Versicherung eingeschlossen. In der Regel wird der ursprüngliche Kaufpreis ersetzt. Abhängig von der Police sind auch fremde Gegenstände im Rahmen der Inhaltsversicherung versichert. Der Schutz greift regulär nur, wenn diese fremden Gegenstände sich nur vorübergehend im Besitz des Versicherten befinden. Um weitere Zusatzbausteine wie Elementargefahren, oder die Betriebsunterbrechung kann der Vertrag ergänzt werden.

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