zahlt Anwalts- und Gerichtskosten

Rechtsschutzversicherungen sind heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplettpaket, das alle (angebotenen) Leistungsarten abdeckt, versichert, oder sich auf Versicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt, wie z. B. auf den Verkehrs-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz oder den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. In der Praxis werden meist Leistungen zu übergeordneten Bausteinen zusammengefasst und in Produkte wie Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz angeboten. Je nach Baustein sind dann die unten aufgeführten Leistungen enthalten. Es existieren aber auch abhängige Leistungen, welche nicht separat abgeschlossen werden können. So lässt sich z. B. kein Berufs-Rechtsschutz ohne einen Privat-Rechtsschutz abschließen. Der Grund hierfür liegt in der Wechselwirkung zwischen Privat- und Berufsleben. D.h. der Ursprung des Versicherungsfalls im Beruf kann im Privatbereich liegen und umgekehrt. Welche Risiken die Versicherung genau einschließt, ist den ARB zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen.

Leistungsarten:

Privat-Rechtsschutz
Berufs-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz
Miet-Rechtsschutz
Vermieter-Rechtsschutz

Die Rechtsschutz übernimmt:

  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Strafkautionen
  • Gutachterkosten
  • Mediationskosten
  • Kosten der telefonischen, anwaltlichen Beratung

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