Alles außer Vorsatz…

gilt bei der Glasbruchversicherung als versichert.

Man bedenkt oft gar nicht, wie viele Glasflächen sich im eigenen Haushalt befinden: Unter der Gebäudeverglasung sind die Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen und Balkonen, Terrassen, Wintergärten und Ähnlichem zusammengefasst. Aber auch die Scheiben von Dächern, Wände und Spiegel sowie Verglasungen von Duschkabinen fallen darunter. Sogar Glasbruch an kleinen Glasbausteinen ist durch die Glasversicherung abgedeckt. Zur Mobiliarverglasung gehören Glasflächen an Hausrat wie Möbeln und  Cerankochfeldernen. Obendrein sind Wand-, Schrank- und Standspiegel genauso mitversichert wie die Glasplatte auf dem Tisch vor der Couch. Auch die Verglasung von Terrarien und Aquarien können eingeschlossen werden, damit Sie bei kleineren Missgeschicken die entsprechende finanzielle Hilfe erhalten.

Die Glasversicherung kann als selbständiger Vertrag, als Zusatz in der Hausratversicherung, oder als Zusatz in der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Welcher der für Sie richtige Weg ist kann ich Ihnen aufzeigen.

Was ist versichert:

  • Fenster

  • Türen

  • Duschkabinen

  • Lichtkuppeln

  • Mobiliarverglasung

  • Ceranfelder

Gedeckte Kosten:

  • Handwerker

  • Notverglasung

  • Auf- und Abbau von Gerüsten

  • Einsatz von Hebebühne oder Kran

  • Schutzvorrichtungen

Ausschlüsse:

  • Hohlgläser

  • Schrammen

  • Kratzer

  • Absplitterungen

  • Trübung des Glases

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